Harmonische Ehescheidung

Mediation setzt regelmässig eine situativ mangelnde Fähigkeit der Parteien zur störungsfreien und kooperativen Kommunikation voraus. Das sachbezogene Gespräch ist aufgrund des Konflikts erheblich gestört oder ganz unterbrochen. Aufgabe der Mediatorin ist es, den Prozess der gegenseitigen Verständigung behutsam wieder in Gang zu setzen und die Parteien zur gemeinsamen Bewältigung ihres als gemeinsames Problem erkannten Konflikts kommunikativ anzuleiten. Das geltende Recht behält die unentgeltliche Interessenwahrung bislang dem Rechtsanwalt als Rechtsbeistand einer Partei im Prozess vor.  Verschiedene Gründe sprechen dafür, in bestimmten Fällen auch für das nicht prozessuale Verfahren der Mediation die Unentgeltlichkeit zu gewähren. Die Bundesverfassung unterstützt diese Möglichkeit. An die Gewährung der unentgeltlichen Mediation sind strenge gesetzliche Voraussetzungen zu knüpfen.

Mediation unterstützt die Parteien darin, ihren Konflikt ohne Anwälte und Gerichte selbständig zu bereinigen. Im Zentrum stehen dabei nicht Fragen nach Schuld oder Unschuld, sondern die Interessen der Betroffenen. Die  Mediatorin hilft den Parteien, ihre Interessen zu formulieren und in die Konfliktlösung einzubringen. Mediativ ausgehandelte Lösungen sind deshalb win-win Lösungen. Im übrigen wird die Mediation immer dann und nur dann benötigt, wenn die Parteien alleine nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Interessen zu wahren.