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Harmonische Ehescheidung
Mediation setzt regelmässig eine situativ mangelnde Fähigkeit der
Parteien zur störungsfreien und kooperativen Kommunikation voraus. Das
sachbezogene Gespräch ist aufgrund des Konflikts erheblich gestört oder
ganz unterbrochen. Aufgabe der Mediatorin ist es, den Prozess der
gegenseitigen Verständigung behutsam wieder in Gang zu setzen und die
Parteien zur gemeinsamen Bewältigung ihres als gemeinsames Problem
erkannten Konflikts kommunikativ anzuleiten. Das geltende Recht behält
die unentgeltliche Interessenwahrung bislang dem Rechtsanwalt als
Rechtsbeistand einer Partei im Prozess vor. Verschiedene Gründe
sprechen dafür, in bestimmten Fällen auch für das nicht prozessuale
Verfahren der Mediation die Unentgeltlichkeit zu gewähren. Die
Bundesverfassung unterstützt diese Möglichkeit. An die Gewährung der
unentgeltlichen Mediation sind strenge gesetzliche Voraussetzungen zu
knüpfen.
Mediation unterstützt die Parteien darin, ihren Konflikt ohne Anwälte
und Gerichte selbständig zu bereinigen. Im Zentrum stehen dabei nicht
Fragen nach Schuld oder Unschuld, sondern die Interessen der
Betroffenen. Die Mediatorin hilft den Parteien, ihre Interessen zu
formulieren und in die Konfliktlösung einzubringen. Mediativ
ausgehandelte Lösungen sind deshalb win-win Lösungen. Im übrigen wird
die Mediation immer dann und nur dann benötigt, wenn die Parteien
alleine nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Interessen zu wahren.
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