Konsulat Informationen

Obwohl Ihre Ehe nicht im brasilianischen Konsulat registriert worden ist, benötigen Sie die Homologation - Anerkennungsverfahren des Scheidungsurteiles. Vor Ihrer Ehescheidung im Ausland hatten Sie den ledigen oder den verheirateten zivilstand in Brasilien. Laut Urteil der Ehescheidung im Ausland, sind Sie geschieden, somit dürfen Sie nicht mehr den zivilstand "Ledig" in Brasilien benutzen. Wenn Sie Ihren Pass erneuern wollen, müssen Sie Ihre Dokumente aktualisieren und das kann alles in der Homologation erfolgen.

Achtung: Das brasilianische Konsulat übernimmt keine verantwortung für die Arbeit des Anwaltes der Ihnen empfohlen wurde. Seien Sie vorsichtig mit der wahl Ihres Anwaltes, besonders in der Angelegenheit Anerkennungsverfahren des ausländischen Scheidungsurteiles - Homologation. Bezahlen Sie nicht zwei mal anwaltskosten nur weil das Anerkennungsverfahren des ausländischen Scheidungsurteils nicht alle voraussetzungen erfüllt.

Wenn Sie mir die Dokumente mit dem Stempel des Notariats Ihres Wohnortes senden, kann ich für Sie die Legalisierung der Dokumente am brasilianischen Konsulat problemlos vornehmen.